Genossenschaftsmodell

Die genossenschaftliche Idee ist Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Gedanken der solidarischen Selbsthilfe entstanden, der bis heute unser Selbstverständnis prägt. „Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ ist Zweck und Ziel einer Genossenschaft. So heißt es im Genossenschaftsgesetz. Der Dienst am Mitglied und Kunden ist damit die Richtschnur des Handelns eines genossenschaftlichen Unternehmens. Wie sagte damals schon Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1808-1888): „Das, was dem Einzelnen nicht möglich ist, kann aber durch vereinte Kräfte erreicht werden.“

Die Organe einer Genossenschaft sind:

  • Der Vorstand als geschäftsführendes Organ
  • Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan
  • Die Generalversammlung mit Stimmrecht der Mitglieder

Unser Genossenschaftsmodell sieht satzungsgemäss die Zeichnung von freiwilligen Anteilen als auch von sog. „Pflichtanteilen“ für Genossenschaftsmitglieder mit Hausanschluss je nach Anschlussleistung vor. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 500,-€ .

Werden auch Sie Mitglied unserer Genossenschaft und tragen so solidarisch das Projekt der „BreitnauEnergie eG“ mit! Eine Beitrittserklärung sowie unsere Satzung finden sie unter Downloads!